Eltern-ABC

 

A

Adresse

Teilen Sie bitte jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonnummer umgehend der Schule schriftlich mit. 

Arbeitsgemeinschaften – AGs

Arbeitsgemeinschaften finden nach dem regulären Unterricht statt. Die Teilnahme ist freiwillig, nach Anmeldung jedoch für ein Schuljahr verpflichtend. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig. Über das Angebot der Arbeitsgemeinschaften für das jeweilige Schuljahr werden Sie per Elternbrief informiert.
Zusätzlich werden von externen Anbietern verschiedene SAGs (Sportarbeitsgemeinschaften) an unserer Schule angeboten, z.B. SAG Basketball und SAG Fechten.

Aushänge

Aushänge im Schulhaus und Schulgelände können nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen. Politische und kommerzielle Werbung ist verboten.

 

B

Betreuung

Bei dem Angebot der Mittagsbetreuung in der Grundschule St. Anna handelt es sich um einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein, der von Eltern gegründet und von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand geführt wird. Die Betreuung findet im Schulgebäude unserer Grundschule statt. www.mittagsbetreuung-st-anna.de

In Kooperation mit dem Deutsch-Russischen Bildungszentrum e.V. wird auch eine deutsch-russische Mittagsbetreuung angeboten. www.deutsch-russische-schule.de

Ein Hortangebot in unserem Schulgebäude gibt es nicht.

Beratung

Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen. www.schulberatung.bayern.de
Unserer Schule stehen zur Verfügung:


Frau Urban, Schulpsychologin – Sprechzeit: Montag, 12:00 – 13:00 Uhr und Mittwoch, 13:00 - 14:00 Uhr - Tel: 089-21268859
nicola.urban@schulpsychologie.gsms- ob.de

Erziehungsberatung: Psych. Psychotherapeut, Dipl.- Psych. Raphael von Varendorff - Sprechzeit: Dienstag, 9:00 - 14:30 Uhr - Tel: 0157 – 80 55 88 59
varendorff.r@ebz-muenchen.de

C

Computer

In jedem Klassenzimmer befinden sich Computer für die Kinder, die z.B. in HSU für Recherchezwecke eingesetzt werden können.

Chips / Cola

Im Sinne einer gesunden Ernährung sind Chips und Cola als Pausenverpflegung nicht erwünscht!

E

Elternabend

Zum Schuljahresbeginn findet ein Elternabend statt, bei dem Sie wichtige allgemeine und klasseninterne Informationen erhalten. Bei Bedarf kann von der Klassenleitung ein weiterer Elternabend anberaumt werden.

Elternbeirat

Die Eltern jeder Klasse wählen bei einem Elternabend zu Schuljahresbeginn den Klassenelternsprecherin und einen Stellvertreterin. Die Mitglieder des Elternbeirates werden alle zwei Jahre in einer eigenen Wahl gewählt. Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schule.
www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

Elternsprechstunde

Die wöchentlichen Elternsprechstunden der Lehrkräfte werden Ihnen in einem Elternbrief zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

Elternsprechtage

In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt. Hier haben vor allem berufstätige Eltern, die die wöchentlichen Sprechstunden nicht bzw. nur schwer in Anspruch nehmen können, Gelegenheit zu einem Gespräch mit den Lehrkräften.

 

F

Ferien

Die Ferientermine sind in Bayern einheitlich geregelt. Genaue Informationen und aktuelle Ferientermine erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html
Sie werden über die unterrichtsfreien Tage auch zu Schuljahresbeginn in einem Elternbrief informiert.

Das Kultusministerium hat klargestellt, dass Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigen nicht als Gründe für die Beurlaubung von Schülern anerkannt werden können. Eine Verlängerung der Ferien wird grundsätzlich nicht genehmigt. Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind bitte immer über die Lehrkraft an die Schulleitung zu stellen. Siehe dazu das Formular auf unserer Homepage unter Downloads.

Foto- und Filmaufnahmen

Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass Sie Ihr eigenes Kind zu Erinnerungszwecken fotografieren oder filmen möchten. Bitte beachten Sie dabei, dass keine anderen Kinder im Bild sind, da deren Erziehungsberechtigte hierzu zustimmen müssen. Auch andere Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden. Die Aufnahmen dürfen in der Regel nur für rein private Zwecke genutzt und nicht veröffentlich werden, d.h. z.B. nicht in soziale Netzwerke oder ins Internet gestellt werden.

Eine Veröffentlichung unerlaubter Aufnahmen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Die unerlaubte Aufnahme des gesprochenen Wortes ist darüber hinaus von strafrechtlicher Relevanz und kann zu Schadensersatzansprüchen bzw. einer Strafanzeige führen.

Fundsachen

Fundsachen werden in den Fundkisten im Gang des Erdgeschosses gesammelt. In regelmäßigen Abständen wird die Leerung der Kisten vom Elternbeirat übernommen.

 

G

Gastschulantrag

Wenn Sie nicht in unserem Schulsprengel wohnen, aber Ihr Kind bei uns anmelden möchten, muss an der zuständigen Sprengelschule ein Gastschulantrag gestellt werden. Genehmigungen erteilt ausschließlich das Schulreferat. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads.

 

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Nacharbeit und vertiefen die Inhalte des Unterrichtstages. Sie sollen von den Kindern selbstständig, vollständig und pünktlich erledigt werden.

Handy

Die Benutzung von Handys ist im Schulhaus sowie im Schulhof untersagt. Während der gesamten Unterrichtszeit muss das Handy ausgeschaltet sein. Wir bitten die Eltern darum, den Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Die gleiche Regelung gilt für die Smartwatches.

Hitzefrei

Die Entscheidung über die Unterrichtsverkürzung bei großer Hitze trifft die Schulleitung. Diese Entscheidung richtet sich nach den Temperaturen in den Klassenzimmern.

K

Krankheit / Krankmeldung

Bei Erkrankung Ihres Kindes benachrichtigen Sie die Schule bitte vor 8.00 Uhr (Tel.: 089/2285974) telefonisch, per Fax, per Mail oder via Edoop. Aus Fürsorgepflicht Ihrem Kind gegenüber müssen bei unentschuldigtem Fehlen Nachforschungen eingeleitet werden. Sonstige Verhinderungen besprechen Sie bitte vorab mit der Klassenlehrkraft.

Bitte beachten Sie im Falle einer meldepflichtigen Erkrankung der Schülerin oder des Schülers (nicht auch eines Familienmitglieds) § 34 IfSG.meldepflichtige Krankheiten

Kaugummi

Im gesamten Schulhaus sowie auf dem Pausenhof und ganz besonders im Sportunterricht sind Kaugummis verboten.

L

Läuse

Sollten bei Ihrem Kind Kopfläuse auftreten, informieren Sie bitte die Schule. Ein Elternbrief wird über die Klassenleitung unverzüglich ausgeteilt.  Um eine weitere Verbreitung in der Schule zu verhindern, dürfen betroffene Kinder erst nach korrekt durchgeführter Erstbehandlung wieder die Schule besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Kopfläuse… was tun?“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de/infomaterialien/kopflaeuse-was-tun/deutsch/

M

Masernschutzgesetz

Am 01.März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Erziehungsberechtigte dazu, einen Nachweis zum Masernschutz für ihre Kinder zu erbringen. Genaue Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Methodencurriculum

Bereits vor einiger Zeit wurde an der St. Anna-Schule ein Methodencurriculum für die Klassen 1/2, die Klassen 3/4 sowie für die Deutschklasse erarbeitet. Es bietet eine Auswahl an Methoden, die die Schüler zum selbständigen Lernen und Arbeiten anleiten. Die Auswahl geeigneter Methoden liegt in der Verantwortung der Lehrkraft und kann je nach Sozial-, Individual- und Lernsituation der Klasse variieren. Hier finden Sie das Methodencurriculum für die Klassen 1/2 und für die Klassen 3/4.

N

Noten

Die Leistungen Ihres Kindes werden ab dem zweiten Halbjahr der zweiten Jahrgangsstufe mit Noten bewertet.

Notfalltelefonnummern

Teilen Sie uns bitte unbedingt eine Telefonnummer mit, unter der Sie in einem Notfall (Erkrankung oder Unfall Ihres Kindes) jederzeit während des Schultages erreichbar sind.

 

O

Ordnung

Bitte Bekleidung und Sportbeutel in die Garderobe räumen und Türen schließen.

Aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung eventueller Unfälle sollen die Kinder im gesamten Schulhaus Hausschuhe tragen.

Bitte beschriften Sie möglichst alle Schulsachen, Brotzeitdosen, Trinkflaschen, Taschen und Kleidungsstücke Ihres Kindes mit dem Namen. Verlorengegangenes findet dadurch leichter zu seinem Besitzer zurück.

 

P

Pause

Die Pause beginnt um 10.15 Uhr und endet um 10.45 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind dem Wetter und der Jahreszeit entsprechend gekleidet ist.

 

R

Regeln

Alle Regeln, die in unserem Schulhaus sowie im Pausenhof gelten, finden Sie hier: 1. Regeln im Schulhaus und 2. Regeln im Pausenhof

Roller und Skateboard

Roller und Skateboards dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in das Schulhaus und in den Hof gebracht werden. Die Schule haftet nicht für vor dem Schulhaus abgestellte Roller.

 

S

Schulhausöffnung

Die Kinder dürfen ab 7:45 Uhr ins Schulhaus. Damit der Unterricht pünktlich um 8 Uhr beginnen kann, sollten die Kinder 10 Minuten vor Beginn im Klassenzimmer sein. Ab Dezember sollten alle Kinder den Weg in ihr Klassenzimmer alleine finden. Nach Unterrichtsende kann Ihr Kind im Erdgeschoss abgeholt werden.

Smartwatch

Hier gelten die gleichen Regelungen wie für Handys (siehe hier im ABC unter Handy)

U

Unfall

Gegen Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg oder bei schulischen Veranstaltungen besteht für alle Schüler Versicherungsschutz. Dieser wird nur wirksam, wenn der Unfall der Schule gemeldet wird. Bitte teilen Sie der Klassenlehrkraft sofort mit, wenn Sie wegen einer in der Schule oder auf dem Schulweg erlittenen Verletzung Ihres Kindes eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen haben.

Unterrichtsbefreiung

Unterrichtsbefreiungen können nur in dringenden Ausnahmefällen aufgrund wichtiger Anlässe erteilt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag der Eltern über die Klassenleitung an die Schulleitung erforderlich. Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads.

Übertritt

Bitte beachten Sie die Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst.

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

W

Wasserspender

Trinken ist wichtig und Wasser ist das ideale Schulgetränk. Wir haben deshalb an unserer Schule einen Wasserspender, von dem die Kinder Sprudelwasser oder stilles Wasser in ihre Trinkflaschen füllen können.

 

Z

Zeugnis

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 werden zum Halbjahr Lernentwicklungsgespräche durchgeführt. Kinder in der 4. Klasse erhalten einen Zwischenbericht und im Mai ein Übertrittszeugnis, Kinder der Deutschklassen ein Zwischenzeugnis. Am Schuljahresende erhalten alle Schüler*innen ein Jahreszeugnis.